Beim Signing legen die Parteien einen Enterprise Value und die Berechnungsformel fest. Zum Closing zahlt der Käufer einen vorläufigen Kaufpreis auf Basis geschätzter Werte. Danach erstellt meist der Käufer innerhalb einer vereinbarten Frist einen Stichtagsabschluss. Abweichungen bei Nettofinanzverschuldung und Net Working Capital führen zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung.
Für Verkäufer bedeutet das: Der Kaufpreis steht erst Monate nach dem Closing fest. Weil der Käufer dann die Buchhaltung kontrolliert, hat er Einfluss auf Bewertungsspielräume, etwa bei Rückstellungen oder Wertberichtigungen. Vorteil für den Verkäufer: Gewinne bis zum Closing stehen ihm wirtschaftlich zu.
Der Kaufvertrag regelt die Bilanzierungsgrundsätze, die Fristen und ein Verfahren für Streitfälle. Üblich ist die Entscheidung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter. Ein Teil des Kaufpreises wird oft auf einem Treuhandkonto zurückgehalten, bis die Abrechnung steht.
Beispiel
Fiktives Beispiel: Der vorläufige Kaufpreis von 9,0 Mio. EUR beruht auf geschätzten 2,0 Mio. EUR Nettofinanzverschuldung. Die Closing Accounts zeigen 2,3 Mio. EUR Schulden, aber ein um 0,1 Mio. EUR höheres Working Capital. Der endgültige Kaufpreis beträgt 8,8 Mio. EUR, der Verkäufer erstattet 0,2 Mio. EUR.
Closing Accounts vs. Locked Box
| Merkmal | Closing Accounts | Locked Box |
|---|---|---|
| Ergebnis bis Closing steht zu | Verkäufer | Käufer (ggf. Ticker) |
| Aufwand nach Closing | Hoch | Gering |
| Typisch bei | Strategischen Käufern, unsicheren Zahlen | Finanzinvestoren, geprüften Abschlüssen |
