Der Verkäufer erhält beim Closing nur einen Teil des Kaufpreises. Den Rest leiht er dem Käufer. Als Ergänzung zu einer Bankfinanzierung liegt das Darlehen laut Fachliteratur normalerweise bei etwa 10 bis 20 % des Kaufpreises, die Laufzeit bei fünf bis zehn Jahren. Banken verlangen meist einen Rangrücktritt, damit sie zuerst bedient werden.
Für Verkäufer im Mittelstand ist das Verkäuferdarlehen oft der Schlüssel zum Abschluss, besonders beim MBO oder MBI. Es signalisiert der Bank Vertrauen in das Unternehmen. Gleichzeitig tragen Sie ein Ausfallrisiko: Läuft das Geschäft schlecht, steht Ihr Darlehen hinter der Bank zurück und ist in der Regel unbesichert.
Absichern lässt sich das über Informationsrechte, Change-of-Control-Klauseln und bei natürlichen Personen als Käufer über eine Risikolebensversicherung. Der nachrangige Charakter rechtfertigt einen höheren Zins. Steuerlich gilt das Darlehen als Teil des Veräußerungspreises, die Zinsen sind gesondert zu versteuern.
Beispiel
Fiktives Beispiel: Kaufpreis 5 Mio. Euro. Der Käufer bringt 1 Mio. Euro ein, die Bank 3,25 Mio. Euro, der Verkäufer stundet 0,75 Mio. Euro (15 %) zu 6 % Zins. Das ergibt jährlich 45.000 Euro Zinsen, getilgt wird nach Rückführung des Bankkredits.
Quellen
- Wann hilft ein Verkäuferdarlehen?, IWW Institut, PU Praxis Unternehmensnachfolge
- § 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag, Bundesministerium der Justiz
