M&A-Lexikon

Garantien und Freistellungen

Auch: Warranties and Indemnities, Gewährleistungen im Unternehmenskauf

Garantien sind selbstständige Versprechen, etwa dass Abschlüsse richtig sind, keine Rechtsstreite anhängig sind oder Steuern bezahlt wurden. Ist eine Garantie falsch, muss der Verkäufer den Käufer so stellen, als wäre sie richtig. Freistellungen gelten für bekannte Risiken, zum Beispiel eine laufende Betriebsprüfung. Tritt das Risiko ein, zahlt der Verkäufer unabhängig von Verschulden.

Für Verkäufer im Mittelstand ist dieser Teil des Kaufvertrags oft der wichtigste nach dem Preis. Übliche Begrenzungen sind ein Freibetrag (De minimis), eine Schwelle (Basket), eine Haftungshöchstgrenze (Cap) und kurze Verjährungsfristen. Was im Datenraum offengelegt wurde, wird häufig von der Haftung ausgenommen.

Das gesetzliche Kaufrecht des BGB passt schlecht auf Unternehmen. Deshalb wird es im Vertrag meist ausgeschlossen und durch ein eigenes Haftungsregime ersetzt. Grenzen setzt § 444 BGB: Bei Arglist oder einer Beschaffenheitsgarantie kann sich der Verkäufer nicht auf einen Haftungsausschluss berufen.

Beispiel

Fiktives Beispiel: Kaufpreis 10 Mio. Euro, Cap 10 % (1 Mio. Euro), Basket 1 % (100.000 Euro) als Freibetrag. Ein Garantieschaden von 180.000 Euro führt zu einer Zahlung von 80.000 Euro. Ein Schaden von 1,4 Mio. Euro wird auf 1 Mio. Euro begrenzt.

Garantie vs. Freistellung

MerkmalGarantieFreistellung
GegenstandZugesicherter ZustandKonkretes Risiko
Kenntnis des KäufersSchließt Haftung oft ausUnschädlich
BegrenzungDe minimis, Basket, CapOft ohne Basket

Quellen

  1. § 444 BGB Haftungsausschluss, Bundesministerium der Justiz
  2. § 442 BGB Kenntnis des Käufers, Bundesministerium der Justiz

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