Meist schließt der Käufer die Police ab (Buy-Side). Stellt sich nach dem Closing heraus, dass eine Garantie falsch war, zahlt der Versicherer bis zur Deckungssumme. Grundlage ist eine ordentliche Due Diligence. Risiken, die dem Käufer bekannt sind, sind in der Regel ausgeschlossen, ebenso etwa Kaufpreisanpassungen.
Für Verkäufer ist die W&I-Versicherung attraktiv, weil sie die eigene Haftung stark begrenzt. Bis hin zum sogenannten Clean Exit: Die Haftung für Garantien wird auf einen symbolischen Betrag reduziert, ein Treuhandeinbehalt entfällt. Der Kaufpreis fließt damit vollständig. Gerade bei Nachfolgen, in denen der Inhaber sich zurückziehen will, ist das ein wichtiger Punkt.
Versicherer verlangen eine Mindestprämie, bei kleinen Transaktionen kann das unverhältnismäßig teuer sein. Auf die Prämie fällt in Deutschland Versicherungsteuer von 19 % an (§ 6 VersStG). Wer die Prämie trägt, ist Verhandlungssache, im Bieterverfahren meist der Käufer.
Beispiel
Fiktives Beispiel: Kaufpreis 20 Mio. Euro, Deckungssumme 2 Mio. Euro. Bei einer angenommenen Prämie von 1,5 % der Deckung sind das 30.000 Euro zuzüglich 19 % Versicherungsteuer, also 35.700 Euro. Der Verkäufer haftet für Garantien nur noch bis 1 Euro.
Mit vs. ohne W&I-Versicherung
| Merkmal | Mit W&I | Ohne W&I |
|---|---|---|
| Anspruchsgegner | Versicherer | Verkäufer |
| Treuhandeinbehalt | Meist nicht nötig | Häufig verlangt |
| Kosten | Prämie plus Steuer | Keine Prämie |
| Haftung Verkäufer | Stark begrenzt | Bis zum vereinbarten Cap |
Quellen
- Die W&I-Versicherung als Auffangnetz im Small- und Mid-Cap-Bereich, CMS Hasche Sigle
- § 6 VersStG Steuersatz, Bundesministerium der Justiz
