Das Informationsmemorandum stellt Geschichte, Geschäftsmodell, Markt, Wettbewerb, Kunden, Organisation und Mitarbeiter dar. Den Kern bilden die Finanzzahlen der letzten drei bis fünf Jahre, die Bereinigungen des EBITDA und eine Planung. Es endet mit einem Prozessbrief, der Fristen und Anforderungen an das indikative Angebot nennt.
Für den Verkäufer ist das Dokument die wichtigste Verkaufsunterlage. Es erzählt die Equity Story: Warum wächst das Unternehmen, was macht es unabhängig vom Inhaber, und welche Chancen hat ein neuer Eigentümer? Je besser das IM vorbereitet ist, desto vergleichbarer und belastbarer werden die Angebote.
Rechtlich ist Sorgfalt gefragt. Bereits in der Verhandlungsphase entstehen Sorgfaltspflichten nach § 311 Abs. 2 BGB. Falsche oder irreführende Angaben können später Schadensersatz auslösen. Üblich ist daher ein Haftungsausschluss im IM; die verbindlichen Zusagen trifft der Verkäufer erst im Kaufvertrag über Garantien.
Beispiel
Fiktives Beispiel: Ein Maschinenbauer mit 18 Mio. Euro Umsatz weist im IM ein berichtetes EBITDA von 2,0 Mio. Euro aus. Nach Bereinigung um ein überhöhtes Geschäftsführergehalt (0,15 Mio. Euro) und einmalige Prozesskosten (0,10 Mio. Euro) ergibt sich ein bereinigtes EBITDA von 2,25 Mio. Euro. Auf dieser Basis geben fünf Interessenten indikative Angebote ab.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
