M&A-Lexikon

Bereinigtes EBITDA

Auch: Adjusted EBITDA, Normalisiertes EBITDA

Ausgangspunkt ist das EBITDA aus dem Jahresabschluss. Herausgerechnet werden einmalige Effekte wie Prozesskosten, Abfindungen oder Gewinne aus Anlagenverkäufen. Hinzu kommen Korrekturen für Verträge mit dem Inhaber, die nicht zu Marktkonditionen laufen. Dazu zählen ein zu niedriges Geschäftsführergehalt, eine günstige Miete für eine Inhaberimmobilie oder private Kosten im Betrieb.

Für Verkäufer im Mittelstand ist das bereinigte EBITDA oft der größte Werthebel. Jeder Euro, der als einmalig anerkannt wird, steigert den Kaufpreis um das Vielfache des Multiples. Umgekehrt prüfen Käufer jede Bereinigung kritisch und streichen Positionen, die regelmäßig wiederkehren. Bereinigungen gelten in beide Richtungen, also auch zulasten des Verkäufers.

In der Praxis wird das bereinigte EBITDA in einer Quality-of-Earnings-Analyse im Rahmen der Financial Due Diligence überprüft. Nachvollziehbar sind nur Bereinigungen, die belegt und konsistent über mehrere Jahre hergeleitet sind.

Beispiel

Fiktives Beispiel: Ein Handwerksbetrieb weist 1,40 Mio. EUR EBITDA aus. Einmalige Prozesskosten (+0,12 Mio. EUR) und private Kfz-Kosten (+0,03 Mio. EUR) werden addiert, ein marktübliches Geschäftsführergehalt (90.000 EUR mehr) und eine Marktmiete (40.000 EUR mehr) abgezogen. Das bereinigte EBITDA beträgt 1,42 Mio. EUR, bei einem 6-fachen Multiple steigt der Enterprise Value von 8,40 auf 8,52 Mio. EUR.

EBITDA vs. bereinigtes EBITDA

MerkmalEBITDABereinigtes EBITDA
QuelleJahresabschlussEigene Herleitung mit Belegen
EinmaleffekteEnthaltenHerausgerechnet
InhaberkonditionenWie gebuchtAuf Marktniveau korrigiert
VerwendungBerichterstattungBewertung, Kaufpreis

Quellen

  1. Quality-of-Earnings-Analysen, Unternehmeredition
  2. Kaufpreisfindung beim Unternehmensverkauf, Rödl & Partner

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