Der Berater erstellt zunächst eine breite Long List aus strategischen Käufern, Finanzinvestoren, Family Offices und gegebenenfalls Managementkandidaten. Grundlage sind Datenbanken, Branchenkenntnis und Transaktionshistorie. Danach wird jeder Kandidat nach Passung, Finanzkraft, Akquisitionserfahrung und Synergiepotenzial bewertet.
Für den Verkäufer ist die Short List eine strategische Entscheidung. Er legt fest, wer von dem Verkauf erfährt. Direkte Wettbewerber, Hauptkunden oder Lieferanten können zu Sperrlisten gehören. Eine zu kurze Liste schwächt den Wettbewerb, eine zu lange erhöht das Risiko von Indiskretionen.
In der Praxis wird die Short List gemeinsam mit dem Inhaber Name für Name freigegeben. Sie umfasst je nach Branche oft zwischen 20 und 60 Adressen. Ausländische Käufer gehören häufig dazu, weil sie für den Marktzugang höhere Preise zahlen können.
Beispiel
Fiktives Beispiel: Die Long List für einen Logistikdienstleister enthält 150 Namen. Nach Bewertung bleiben 45 auf der Short List: 25 Strategen, 15 Finanzinvestoren und 5 Family Offices. Drei direkte Wettbewerber aus der Region setzt der Inhaber auf die Sperrliste.
Long List vs. Short List
| Merkmal | Long List | Short List |
|---|---|---|
| Umfang | Oft über 100 Namen | Meist 20 bis 60 Namen |
| Auswahl | Breit, nach Kriterien | Priorisiert, vom Inhaber freigegeben |
| Nächster Schritt | Bewertung | Versand des Teasers |
Quellen
- KfW-Mittelstandspanel: Nachfolge-Monitoring Mittelstand (KfW Research Fokus Volkswirtschaft Nr. 526, Januar 2026), KfW Research
- Statistik Deutschland: Investitionen, Fundraising und Exits am deutschen Beteiligungsmarkt, Bundesverband Beteiligungskapital (BVK)
