Das Verfahren verläuft meist in zwei Runden. In der ersten Runde geben Interessenten auf Basis des Informationsmemorandums indikative Angebote ab. Die besten Bieter erhalten Zugang zum Datenraum und Gespräche mit dem Management. In der zweiten Runde folgen verbindliche Angebote samt Markup zum Kaufvertrag.
Für den Verkäufer im Mittelstand ist der Wettbewerb der stärkste Hebel für einen guten Preis. Er verhindert, dass ein einzelner Käufer Fristen und Konditionen diktiert. Gleichzeitig macht er die Angebote vergleichbar, weil alle Bieter auf derselben Informationsbasis bieten.
Das Verfahren erfordert Vorbereitung und Disziplin. Ein Prozessbrief legt Fristen und Inhalte der Angebote fest. Der Verkäufer ist rechtlich nicht verpflichtet, das höchste Angebot anzunehmen. Er muss aber nach § 311 Abs. 2 BGB fair verhandeln und darf keine Vertragsabsicht vortäuschen.
Beispiel
Fiktives Beispiel: Sieben Bieter geben indikative Angebote zwischen 8,0 und 10,5 Mio. Euro ab. Vier kommen in die zweite Runde. Die verbindlichen Angebote liegen bei 9,2, 9,8, 10,1 und 10,6 Mio. Euro, der Abstand zwischen höchstem und niedrigstem Angebot beträgt also 1,4 Mio. Euro.
Bieterverfahren vs. Exklusivverhandlung
| Merkmal | Bieterverfahren | Exklusivverhandlung |
|---|---|---|
| Käufer | Mehrere parallel | Einer |
| Preisdruck | Hoch | Gering |
| Aufwand | Höher | Geringer |
| Vertraulichkeit | Mehr Mitwisser | Wenige Mitwisser |
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
